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BFH | Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises setzt grds. eine Zahlung an den Leistungsempfänger voraus
Die Klägerin verpachtete ein Pflegeheim zum Betrieb einer vollstationären Pflegeeinrichtung an eine KG, der sie als Komplementärin vorstand. Hinzu kam ein „Heimausstattungsmietvertrag“ über mobile Einrichtungsgegenstände. Erst nach Ende der Verpachtungstätigkeit beantragte die Klägerin aufgrund eines ihr günstigen BFH-Urteils, wonach die bislang steuerpflichtig gestellte Vermietung der Einrichtungsgegenstände als Nebenleistung zur steuerfreien Grundstücksvermietung möglich erschien, die Ausgangssteuer für die Streitjahre herabzusetzen. Dazu korrigierte sie gegenüber der – inzwischen insolventen – KG ihre Rechnungen. Der BFH war der Auffassung, dass die Korrektur als formaler Akt nicht genügte. Die wirksame Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises erfordere grds., dass der Unternehmer...