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BMF | Punktuelle Ergänzung zum automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen
Das sein Schreiben v. zum Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen geändert. Die Randziffer 230 zur Selbstauskunft bei Kontoeröffnung wurde neu gefasst. Bei Eröffnung eines Kontos ist i. d. R. eine Selbstauskunft erforderlich. Das Zeitmoment „bei Kontoeröffnung“ bezieht sich danach nicht auf einen isolierten Zeitpunkt, sondern den Gesamtprozess der Kontoeröffnung. Zwar soll die Selbstauskunft grds. „unmittelbar zu Beginn des Prozesses möglichst gleichzeitig eingeholt werden.“ Doch kann sie, wo dies nicht möglich ist, binnen 90 Tagen nachgeholt werden. Für den Fall, dass das meldende Finanzinstitut nicht in der Lage ist, eine gültige Selbstauskunft für Neukonten zu beschaffen, kann...