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MFA Nr. 10 vom Seite 20

Heilmittelwerbegesetz

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Werbung hat die Funktion, potenzielle Kunden zum Kauf bestimmter Produkte zu bewegen. Wenn es um ein Shampoo, einen Staubsauger oder eine bestimmte Sorte Jogurt geht, mag das in Ordnung sein. Wenn jedoch Arzneimittel beworben werden, kann dies die Gesundheit beeinflussen. Da die Gesundheit ein hohes Gut ist, unterliegen medizinische Informationen einer besonderen Verantwortung und deshalb besonders strengen Maßstäben. Dieser Beitrag setzt sich mit den Rahmenbedingungen auseinander und geht der Fragestellung nach: Warum gibt es ein Heilmittelwerbegesetz und was steht drin?

Aus der Praxis

Die 80-jährige Johanna Mager hat sich in der Apotheke ein Schmerzgel gekauft, auf das sie durch TV-Werbung aufmerksam geworden ist. Seit einigen Tagen hat sie Schmerzen im rechten Knie und glaubt, dass das Gel gegen die Schmerzen wirkt. Da sie Beipackzettel schwer verständlich findet und die „Frau Doktor“ ihr vertrauter ist als die junge Apothekerin, geht sie in die Praxis ihrer Hausärztin. Nun steht sie bei Silke Peters, der Medizinischen Fachangestellten an der Anmeldung und erklärt ihr den Sachverhalt. „Im Fernsehen wurde gesagt, dass man immer den Arzt oder Apotheke...

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