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RENO Nr. 10 vom Seite 6

Streifzug durch das Strafrecht – Teil 3

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

In den vergangenen Beiträgen haben Bert, Babette, Britta und Benjamin Brecht bereits erfahren, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt. Während ihres heutigen Streifzugs treffen insbesondere die Eltern auf die einzelnen Straftaten des StGB.

Einleitung

In der RENO 05/2018 streiften Bert und Babette Brecht mit ihrer 17-jährigen Tochter Britta und ihrem 7-jährigen Sohn Benjamin durch den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) und erfuhren, wann sie zu Tätern werden und eine Straftat begehen. Nunmehr gelangen sie in den besonderen Teil des StGB und erfahren, dass jede Straftat eine Strafe nach sich zieht.

Besonderer Teil

Der besondere Teil des StGB beschreibt in seinen §§ 80 bis 358 die einzelnen Straftaten und die Höhe der Strafe, mit der diese geahndet werden.

Friedensverrat

In den ersten fünf Abschnitten des besonderen Teils des StGB sind die Straftaten geregelt, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland oder gegen das jeweilige Bundesland richten. Zu diesen gehören der Friedensverrat und die Gefährdung des demografischen Rechtsstaats (z. B. durch Verrat eines Staatsgeheimnisses). Auch die Bestrafung von Straftaten gegen ausländische Staaten, Verfassungsorgane oder die Landesverteidigung (z. B....

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