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Einkommensteuer | Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs. 1 SGB V mindern Sonderausgabenabzug
Prämienzahlungen, die eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern gem. § 53 Abs. 1 SGB V gewährt, stellen Beitragsrückerstattungen dar, die die wirtschaftliche Belastung der Mitglieder und damit auch ihre Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG reduzieren.
(1) Beitragsrückerstattungen einer Krankenkasse mindern – unabhängig von ihrer Bezeichnung, z. B. als Pauschalleistung, und soweit sie auf die Basisabsicherung entfallen – die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge in dem Jahr, in dem sie zufließen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung in dem NWB XAAAG-46326 (BStBl 2017 I S. 820 = Kurzinfo StuB 2017 S. 484 NWB IAAAG-47543) sind zur Minderung des Sonderausgabenabzugs führende Beitragsrückerstattungen in diesem Sinne z. B. auch Prämienzahlungen nach § 53 SGB V. ...