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BFH 12.06.2018 VIII R 32/16, StuB 19/2018 S. 714

Einkommensteuer | Verlust aus der Veräußerung von Aktien

(1) Eine Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Geldleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (entgegen NWB IAAAF-77727, BStBl 2016 I S. 85 = Kurzinfo StuB 2016 S. 199 NWB MAAAF-68136, Rz. 59). (2) Es steht grundsätzlich im Belieben des Stpfl., ob, wann und mit welchem Ertrag er S. 715Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert (vgl. NWB MAAAD-36756, BFH/NV 2010 S. 387, Rz. 13). Dadurch macht der Stpfl. lediglich von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch, missbraucht diese aber nicht (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 5, § 32d Abs. 4, § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG).

Praxishinweise

(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG auch Gewinne aus der Verä...BStBl 2016 II S. 456