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StuB 19/2018 S. 714

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG verfassungsgemäß

Gegen den Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG für die Jahresbeiträge der sog. Bankenabgabe bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (FG Münster, nrkr. Urteil vom - 9 K 3187/16 F NWB KAAAG-91508; BFH-Az.: XI R 20/18).

Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Kreditinstitut. Auf Grundlage des Restrukturierungsfondsgesetzes erließ die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung gegenüber der Klägerin für 2014 einen Bescheid über einen Jahresbeitrag i. H. von rund 1,1 Mio. €. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe für risikobehaftete Geschäfte, die der Gesetzgeber zur Stabilisierung des Bankenbereichs nach der Finanzmarktkrise eingeführt hatte. Das FA behandelte den Jahresbeitrag als eine nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG nicht abziehbare Betriebsausgabe. Hiergegen wandte die Klägerin ein, die Vorschrift verstoße gegen den Gleichh...