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FG Düsseldorf 16.05.2018 4 K 1063/17 Erb, NWB 41/2018 S. 2988

Erbschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung für ein an ein Familienheimgrundstück angrenzendes Gartengrundstück

Mit Urteil v.  hat das FG Düsseldorf entschieden, dass sich die Erbschaftsteuerbefreiung für ein sog. Familienheim nicht auf ein angrenzendes Gartengrundstück erstreckt.

Anmerkung:

Die Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des Erblassers. Dieser war Eigentümer von zwei Flurstücken, die aneinander angrenzen und im Grundbuch auf verschiedenen Blättern eingetragen sind. Das Flurstück 1 (1.810 qm) ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Flurstück 2 (ca. 1.700 qm) ist unbebaut. Beide Flurstücke sind aufgrund einer im Jahr 1969 erteilten Baugenehmigung einheitlich eingefriedet. Die Klägerin nutzt beide Flurstücke zu eigenen Wohnzwecken. Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer begehrte sie für beide Flurstücke die Anwendung der Steuerbefreiung für m...