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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Sachspende an eine Stiftung
Sachspenden einer Kapitalgesellschaft an eine gemeinnützige Stiftung, die die Anteilseigner als Stifter errichtet haben, können zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der Kapitalgesellschaft an eine dem Anteilseigner nahestehende Person führen. Dem steht laut der Umstand, dass eine Stiftung als verselbständigte Vermögensmasse keine gesellschaftliche Verbandsstruktur hat, nicht entgegen.