Kompakt-Training Unternehmenssteuern
3. Aufl. 2018
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DD. Besteuerung der Substanz
In Kapitel D. ist die Besteuerung der Substanz Betrachtungsgegenstand. Aus Gründen der Veranschaulichung wird auf das in >> Kapitel B. eingeführte Fallbeispiel mit Friseurmeister Milz zurückgegriffen.
D.11. Überblick
Bei sog. Substanzsteuern werden Vermögenswerte („Substanz“) vorausgesetzt, welche als Anknüpfungspunkt für die Besteuerung dienen. Die mit dem Vermögenswert erzielten Erträge sind für die Bemessung der Substanzsteuer unerheblich.
Unternehmensrelevante Substanzsteuern sind die
Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie
die Grundsteuer.
Im Folgenden wird ausschließlich auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer näher eingegangen.
D.22. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 1, S. 3869; BGBl 2003 1, S. 61), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz) vom (BGBl 2017 I, S. 2745)
Anwendungserlass zur AO 2014 (AEAO) in der Fassung vom (BStBl 2014 I, S. 290), zuletzt geändert durch das IV ...