Kompakt-Training Unternehmenssteuern
3. Aufl. 2018
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BB. Besteuerung des Einkommens und Ertrags
Kapitel B. dient dazu, die Unternehmensertragsbesteuerung („Besteuerung des Einkommens und Ertrags“ unternehmerischer Betätigung) in ihren Grundzügen näher zu beleuchten. Internationale steuerliche Zusammenhänge werden grundsätzlich außer Acht gelassen.
Hierfür wird nachfolgendes Fallbeispiel eingeführt:
Fallbeispiel Friseurmeister Milz
Udo Milz (konfessions- und kinderlos, unverheiratet und wohnhaft in Trier-Süd) möchte sich als Friseurmeister in Trier am Porta-Nigra-Platz selbstständig machen. Folgende Rechtsformalternativen stehen zur Auswahl:
Tätigkeit alleine im Rahmen eines Einzelunternehmens
Tätigkeit mit Partnern im Rahmen einer Personengesellschaft (GbR, OHG oder KG)
Tätigkeit alleine bzw. mit Partnern im Rahmen einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH).
Milz schätzt, dass aus seiner unternehmerischen Tätigkeit ein (ggf. anteilig auf ihn entfallender) handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe von ca. 100.000 € p. a. (vor Ertragsteuern) resultiert. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr (§ 4a Abs. 1 EStG).
Der gewerbesteuerliche Hebesatz von Trier beträgt 420 %.
B.11. Überblick
Einkommen und Ertrag sind Synonyme für den im Rahmen einer st...