Kompakt-Training Unternehmenssteuern
3. Aufl. 2018
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CC. Besteuerung der Verkehrsakte
In Kapitel C. wird die Besteuerung der sog. Verkehrsakte näher beleuchtet. Zur Veranschaulichung der Thematik wird wieder auf das in >> Kapitel B. eingeführte Fallbeispiel mit Friseurmeister Milz zurückgegriffen.
C.11. Überblick
Unter Verkehrsakt versteht man einen Vorgang im Rahmen einer Tauschbeziehung wie beispielsweise den Verkauf eines Gegenstandes oder den Erwerb eines Grundstücks. Die Besteuerung des Verkehrsaktes erfolgt in Form von sog. Verkehrssteuern.
Verkehrssteuern lassen sich in eine allgemeine Verkehrssteuer und mehrere spezielle Verkehrssteuern unterteilen:
Im Folgenden wird ausschließlich auf die für unternehmerische Entscheidungen wichtigste Verkehrssteuerart, nämlich die Umsatzsteuer, näher eingegangen.
C.22. Umsatzsteuer
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 1949 I, S. 1), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) vom (BGBl 2017 I, S. 2347)
Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2005 I, S. 388), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments...BGBl 2017 I, S. 2745