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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 884/15 K,G,F EFG 2018 S. 1531 Nr. 18

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3

Gewinnminderung durch Aufwand aus Währungsumrechnung

Leitsatz

  1. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über zehn Jahren ist davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen grundsätzlich ausgleichen und daher durch eine nachteilige Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag keine gewinnmindernd zu berücksichtigende voraussichtlich dauerhafte Teilwerterhöhung eintritt (vgl. , BStBl II 2009, 778).

  2. Die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank vom über die Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Franken pro Euro begründet bei einer Restlaufzeit von mehr als elf Jahren im Hinblick auf die üblichen Wechselkursschwankungen keine dauerhafte Werterhöhung einer CHF-Darlehensverbindlichkeit (Anschluss an , EFG 2016, 799; entgegen , EFG 2018, 100).

  3. Allein die bloße Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung führt zu keinem anderen Ergebnis (vgl. , DStRE 2012, 142).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGD:2018:0723.6K884.15K.G.F.00

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2479 Nr. 42
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2018 S. 985
DStRE 2019 S. 871 Nr. 14
DStZ 2018 S. 633 Nr. 18
EFG 2018 S. 1531 Nr. 18
IWB-Kurznachricht Nr. 20/2018 S. 755
KÖSDI 2018 S. 20937 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2018 S. 883
BAAAG-95717

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