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Bemessungsgrundlage bei EU-Beihilfen
Gegenstand eines aktuellen Vorabentscheidungsersuchens des BFH an den EuGH ist die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung einer teilweise durch EU-Beihilfen subventionierten Lieferung. Klägerin ist eine nach EU-Recht anerkannte Erzeugerorganisation i. S. der VO Nr. 2200/96. Im Kern geht es darum, ob in die Bemessungsgrundlage bestimmter Lieferungen auch die EU-Beihilfen einzubeziehen sind. Das Verfahren befindet sich damit quasi an der Schnittstelle zwischen EU-Mehrwertsteuerrecht und dem EU-Subventionsrecht.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine Erzeugerorganisation i. S. des Art. 11 Abs. 1, Art. 15 der VO Nr. 2200/96 an die ihr angeschlossenen Erzeuger Gegenstände liefert und hierfür von den Erzeugern eine nicht den Einkaufspreis deckende Zahlung erhält,
a) vom Vorliegen eines Tauschs mit Baraufgabe auszugehen, weil sich die Erzeuger im Gegenzug für den Umsatz gegenüber der Erzeugerorganisation vertraglich verpflichtet haben, die Erzeugerorganisation für die Dauer der Zweckbindungsfrist mit Obst und Gemüse zu beliefern, so dass Besteuerungsgrundlage des Umsatzes der von der Erzeugerorganisation an die Vorlieferanten g...