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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 843

SteuerStud-Reihe: Fallstudien zur Umsatzsteuer

Was ändert sich ab 1.1.2020 durch die sog. Quick Fixes?

Dr. Stefanie Becker

Im Rahmen ihres Aktionsplans zur umfassenden Neuregelung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs hatte die Europäische Kommission auch Änderungen am bestehenden Mehrwertsteuersystem vorgeschlagen. Diese sog. Quick Fixes sollten nach Auffassung der Kommission mit dem ebenfalls neuen Status des zertifizierten Stpfl. verknüpft werden. Da sich eine Einigung über diesen Status nicht abzeichnete, die Quick Fixes jedoch als dringend umsetzungsbedürftig angesehen wurden, hat der ECOFIN Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU am entsprechende Änderungen an der MwStSystRL sowie der MwStVO ohne Verknüpfung mit dem zertifizierten Stpfl. beschlossen. Die Änderungen betreffen Konsignationslager, Reihengeschäfte sowie Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Die nachfolgende Fallstudie stellt die Änderungen ausgehend von Fallbeispielen mit Lösungsvorschlägen jeweils vor sowie nach den Änderungen dar. Dabei in Erscheinung tretende Probleme und offene Fragen werden im Anschluss diskutiert.

I. Inkrafttreten der Neuregelungen

Die Neuregelungen finden sich teilweise in Änderungen und Ergänzungen der MwStSystRL (Konsignationslager, Rei...