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Schenkungsteuer | Kein einheitlicher Schenkungswille bei Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch mehrere Urkunden am selben Tag
Überträgt ein Vater an seinen Sohn am selben Tag Anteile an drei Kapitalgesellschaften, die weder rechtlich noch wirtschaftlich miteinander verflochten sind, liegt nach dem kein einheitlicher Schenkungswille vor mit der Folge, dass jede Schenkung hinsichtlich des Verschonungsabschlags für sich zu beurteilen ist.
Der Kläger erhielt am mit drei notariellen Urkunden Anteile an drei GmbH von seinem Vater geschenkt. Lediglich zwischen zwei dieser Gesellschaften bestehen in geringfügigem Umfang Lieferbeziehungen. Bei diesen beiden Gesellschaften hatten der Kläger und sein Vater keine Positionen inne, die einen Einfluss auf die Geschäftsführung vermittelten. Der Kläger reichte drei Schenkungsteuererklärun...