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NWB EV 10/2018 S. 327

Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen aufgrund einer Schenkungsauflage (FG)

Ist in einem Grunderwerbsteuerbescheid ein Erwerbsvorgang bezeichnet, der nicht ausreicht, um eine Steuerpflicht zu begründen, ist der Bescheid rechtswidrig, ohne dass die Behörde den – unzutreffenden – Erwerbsvorgang durch einen anderen – zutreffenden – ersetzen könnte. Ein dennoch ergangener „Änderungsbescheid“, in dem der Erwerbsvorgang nunmehr zutreffend bezeichnet ist, kann aber, auch durch das Finanzgericht, gemäß § 128 Abs. 1 AO in einen Erstbescheid umgedeutet werden. Die Sperrfrist des § 6 Abs. 4 GrEStG findet keine Anwendung, wenn der Erwerb der gesamthänderischen Mitberechtigung des Gesellschafters, auf den ein Gesellschaftsgrundstück übergeht, bereits nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar war, auch wenn dieser Erwerbsvorgang von der Grunderwerbsteuer befreit war.

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