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NWB EV 10/2018 S. 327

Einkommensteuer – Verlust aus der
Veräußerung von Aktien (BFH)

Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Laut aktuellem gilt dies unabhängig von der Höhe der Gegenleistung und der anfallenden Veräußerungskosten. Damit wendet sich der BFH gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ( BStBl 2016 I S. 85).

Im Streitfall hatte der Kläger in den Jahren 2009 und 2010 Aktien zum Preis von 5.759,78 € erworben und diese im Jahr 2013 zu einem Gesamtverkaufspreis von 14 € an eine Sparkasse wieder veräußert, die Transaktionskosten in dieser Höhe einbehielt. In seiner Einkommensteuererklärung 2013 machte der Kläger den Verlust i. H. von 5.759,78 € bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend und stellte u. a. den Ant...