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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 13 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Leistungen beim Erwerb einer Beteiligung

Holdinggesellschaften dürfen sich über den vollen Vorsteuerabzug aus Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Tochtergesellschaften freuen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen an diese erbringen. Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH reichen im Fall einer wirksamen Option bereits steuerpflichtige Vermietungsleistungen an die Tochtergesellschaften aus, um die wirtschaftliche Tätigkeit einer Holdinggesellschaft zu begründen.

Nicht fehlen darf auch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsatzsteuer. Die Entscheidung ist inhaltlich überzeugend und sehr zu begrüßen. Es geht um den Vorsteuerabzug von Holdinggesellschaften aus Leistungen beim Erwerb einer Beteiligung.

Holdinggesellschaften dürfen sich über den vollen Vorsteuerabzug aus Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Tochtergesellschaften freuen. Vorausgesetzt, sie erbringen steuerpflichtige Leistungen an diese Tochtergesellschaften. Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des EuGH reichen – im Fall einer wirksamen Option zur Umsatzsteuerpflicht – steuerpflichtige Vermietungsleistungen an die Tochtergesellschaften aus, um die wirtschaftliche Tätigkeit einer Holdingg...