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IWB Nr. 18 vom Seite 676

Hard-to-value intangibles – ein Überblick über die neue Implementierungsrichtlinie vom Juni 2018

Dr. Simon Renaud Director Transfer Pricing und Dr. Maximilian Werner, Senior Consultant Transfer Pricing, beide PwC Düsseldorf

Am [i]OECD, Guidance for Tax Administrations on the Application of the Approach to Hard-to-Value Intangibles v. 21.6.2018 unter http://go.nwb.de/e0m9d hat die OECD ihre neuen Implementierungsrichtlinien für Steuerbehörden bezüglich schwer zu bewertender immaterieller Wirtschaftsgüter („hard-to-value intangibles – HTVI“) veröffentlicht, die als Ergänzung von Kapitel VI der aktuellen Fassung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien aus dem Jahr 2017 gedacht sind. Ein Diskussionsentwurf zirkulierte bereits im Jahr 2017. Erstmalig geprägt wurde der Begriff der HTVI im Zuge der BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) im Jahr 2015 (s. OECD, Aligning Transfer Pricing Outcomes with Value Creation, Actions 8–10 Final Reports v. ). Die Implementierungsrichtlinien sollen die Steuerbehörden bei der Umsetzung des in den Verrechnungspreisrichtlinien niedergelegten HTVI-Konzepts unterstützen (BEPS-Aktionspunkt 8).

I. Einleitung

Eines [i]Stärkung des Fremdvergleichsgrundsatzes der obersten Ziele der BEPS-Initiative war es, dass die Gewinnallokation multinationaler Unternehmensgruppen über Staatsgrenzen hinweg entsprechend der tatsächlichen Wertschöpfung erfolgen soll und somit ein koordinierter Ausgleich über die zwischenstaatliche Verteilung des anfallenden Steuersubstrats im Sinne des Fremdvergleichsgrundsatzes erreicht wird.

Ein [i]Erhebliche praktische Komplexität der Anwendung des Grundsatzes auf immaterielle Wirtschaftsgüterzentrale...