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NWB direkt Nr. 40 vom Seite 998

Entschädigungszahlungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG – aktuelle Entwicklungen der BFH-Rechtsprechung

Patrick Geißler

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-95094 § 24 EStG ist eine klarstellende und ergänzende Norm, die die sieben Einkunftsarten in § 2 Abs. 1, §§ 13 bis 23 EStG komplettiert. Aufgrund des Verweises in § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG hat die Vorschrift erhebliche praktische Bedeutung für die [i]Vanheiden, Abfindungen, infoCenter NWB BAAAB-05633 Höhe der Besteuerung von Abfindungszahlungen und ist demnach auch für die Beratungspraxis von besonderer Relevanz. Der BFH hat zu § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG in den vergangenen Jahren mehrere Urteile veröffentlicht, die besondere Bedeutung für die Anwendbarkeit der Norm haben.

Ausführlicher Beitrag s. .

Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Zwangslage

[i]§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG greift nicht bei Beendigung durch SteuerpflichtigenNach ständiger Rechtsprechung des BFH ist für die Annahme einer Entschädigungszahlung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG relevant, dass das schadensstiftende Ereignis durch den Vertragspartner oder einen Dritten verursacht wurde und daraufhin eine Entschädigungszahlung geleistet wird. Wird das Vertragsverhältnis jedoch durch den Steuerpflichtigen selbst beendet, sei der Steuerpflichtige nicht schutzbedürftig und könne nicht von der tarifermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG profitieren. Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Steuerpflichtige unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Druck ...