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BFH 21.02.2018 III R 14/17, StuB 18/2018 S. 680

Einkommensteuer | Kein Ermessen bei der Neufestsetzung oder Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG

Die Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG, nach der materielle Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung durch Neufestsetzung oder durch Aufhebung der Festsetzung beseitigt werden können, räumt der Familienkasse kein Ermessen ein, sondern regelt die Aufhebung oder Neufestsetzung als gebundene Entscheidung (Bestätigung von Tz. V 21.1 Abs. 1 Satz 2 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom , BStBl 2017 I S. 1006; Bezug: § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

Nach § 70 Abs. 3 Satz 1 EStG können materielle Fehler der letzten Festsetzung von Kindergeld durch Aufhebung oder Änderung der Festsetzung mit Wirkung ab dem auf die Bekanntgabe der Aufhebung oder Änderung der Festsetzung folgenden Monat beseitigt werden. Der in der Vorschrift enthaltene Begriff „können“ wird zwar auch für die Einräumung eines Ermessensspielraums genutzt, er kann jedoch auch i. S. eines ...