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StuB 18/2018 S. 684

Anwendungsfragen zum InvStG 2018

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) Stellung genommen (/16/10010 :011). Das BMF nimmt zu folgenden Punkten Stellung:

1. Zurechnung nach § 35 InvStG 2018

  • Taggenaue besitzzeitanteilige Zurechnung

  • Individuelle Zurechnung von Erträgen

2. Ermittlung des Fonds-Aktiengewinns nach § 48 InvStG 2018 S. 685

  • Berechnungsmethode

  • Übergangsregelung für Dach-Spezial-Investmentfonds

3. Spezial-Investmentfonds mit nur einem Anleger

4. Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn.