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Elektromobilität und Steuern
I. Einführung
Das Thema „Elektromobilität“ ist nicht neu. Die Entwürfe des Bundeshaushalts 2011 und des Finanzplans 2010 bis 2014 vom sahen bereits eine Förderung der Elektromobilität vor. Der Bericht des Bundesministeriums der Finanzen BMF über die Tätigkeit des Energie- und Klimafonds (EKF) vom dokumentiert, dass sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, bis 2020 1 Mio. Elektrofahrzeuge in den Verkehr zu bringen und Deutschland als Leitmarkt für Elektromobilität zu etablieren. Von der Erreichung dieses Ziels ist die Bundesregierung allerdings noch weit entfernt. So waren zum lediglich 34.022 und zum 53.861 Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen (Bericht ist derzeit abrufbar unter: http://go.nwb.de/qzi98).
Ein Elektrofahrzeug ist ein Kfz, das ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird, der ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (z. B. Schwungrad mit Generator oder Batterie) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (z. B. wasserstoffbetriebene Brennstoffzelle) gespeist wird ( Rz. 6 , BStBl 2016 I S. 1446