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NWB BB 10/2018 S. 292

Brexit: Inhaber von Limiteds müssen dringend handeln

Scheidet das Vereinigte Königreich im März 2019 ohne Abkommen mit der EU aus (harter Brexit), ist die Rechtsform Limited in Deutschland nicht mehr zulässig. Die Firmen werden dann wohl als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen behandelt, u. a. mit der Folge einer höheren Haftung und Steuernachteilen. Betroffene Unternehmen sollten jetzt vorbeugen und mit einem Anwalt z. B. eine Schließung, Neugründung oder Rechtsformumwandlung prüfen.

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Rechtsformwahl: Fragenkatalog, Gründungsvoraussetzungen sowie Vor- und Nachteile, Übersicht NWB HAAAE-98365