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Firmenwagen: Steuern auf E-Autos halbiert
Arbeitnehmer, die E-Autos oder Plug-in-Hybride als Firmenwagen nutzen, müssen nur 50 % des geldwerten Vorteils versteuern. Die Regelung soll von 2019 bis 2021 gelten und helfen, die Umweltbelastung zu verringern und Fahrverbote zu vermeiden. Steuerzahler werden mit ca. 2 Mrd. € belastet.