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NWB BB 10/2018 S. 292

Insolvenz: Insolvenzgeldumlage 2019 unverändert

Die Insolvenzgeldumlage soll im Jahr 2019 weiter stabil bei 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts bleiben. So steht es im Entwurf der Insolvenzgeldumlagesatzungsverordnung 2019. Die Umlage müssen grundsätzlich alle Betriebe für ihre Arbeitnehmer zahlen.