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FG Köln 08.11.2017 5 K 2938/16, NWB 39/2018 S. 2836

Grunderwerbsteuer | Mitverkauf gebrauchter beweglicher Gegenstände im Rahmen der Übertragung eines Grundstücks

Werden gebrauchte bewegliche Gegenstände zusammen mit einer Immobilie verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt nach dem für Gegenstände, die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen.

Anmerkung:

Die Kläger hatten ein Einfamilienhaus für 392.500 € erworben und im notariellen Kaufvertrag vereinbart, dass von dem Kaufpreis 9.500 € auf die mitverkaufte Einbauküche und Markisen entfielen. Das Finanzamt erhob auch auf diesen Teilbetrag Grunderwerbsteuer, weil es den vereinbarten Preis für zu hoch hielt. Den Klägern sei es nur darum gegangen, Grunderwerbsteuer zu sparen. Hiergegen wehrten sich die Kläger erfolgreich. Der 5. Senat führt in seinem Urteil aus, das...