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NWB Nr. 39 vom Seite 2864

Bindung des Betriebserwerbers an zukünftige Tariflohnerhöhungen

Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf Bezugnahmeklauseln in übernommenen Arbeitsverträgen

Professor Dr. Klaus Olbertz

Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge sind in der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. So wird insbesondere in Arbeitsverträgen häufig auf die Geltung von tarifvertraglichen Regelungen verwiesen. Bei einem [i]Fath, Betriebsübergang, Lexikon NWB OAAAD-05786 Betriebsübergang (§ 613a BGB) stellt sich für den Betriebserwerber regelmäßig die Frage, ob er gegenüber den übernommenen Arbeitnehmern die seitens des Betriebsveräußerers arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifregelungen statisch oder dynamisch anzuwenden hat – also konkret: ob er an erst nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verhandelte und abgeschlossene Tariflohnerhöhungen gebunden ist oder nicht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche Arten von Bezugnahmeklauseln es gibt, wie sich nach aktueller Rechtsprechung des BAG ein Betriebsübergang auf die verschiedenen Arten von Bezugnahmeklauseln auswirkt und welche Gestaltungsmöglichkeiten bzw. -notwendigkeiten sich hieraus ergeben können.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Arten von Bezugnahmeklauseln

In der Praxis lassen sich gewöhnlich drei Arten von Bezugnahmeklauseln finden, nämlich statische, kleine dynamische und große ...