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Außenprüfung | Unsicherheitszuschlag von 10 % bei Hinzuschätzung zulässig
Ein Unsicherheitszuschlag von 10 % bei einer Hinzuschätzung wegen unvollständig erklärter Einnahmen ist zulässig. Nach dem Thüringer FG darf bei einer Hinzuschätzung nämlich auch die Pflichtverletzung des Unternehmers berücksichtigt werden. Der Unsicherheitszuschlag darf allerdings nicht zu einem wirtschaftlich unmöglichen Ergebnis führen.
[i]Unsicherheitszuschlag ist keine SanktionIm Vordergrund einer Hinzuschätzung muss immer die Ermittlung des richtigen Gewinns stehen. Diesem Zweck muss auch der Unsicherheitszuschlag dienen. Das FG-Urteil darf daher nicht dahin gehend missverstanden werden, dass der Unsicherheitszuschlag als Sanktion für kriminelles Verhalten eingesetzt werden darf.
[i]Unsicherheitszuschlag von 10 % bis 20 % Die Erfahrung zeigt aber auch: Je größer der Vorsatz war, Steuern zu hinterziehen, desto schwieriger ist...