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FG Köln 22.02.2018 1 K 3154/15, BBK 18/2018 S. 845

Lohn und Gehalt | Kosten für Veranstaltungsagentur im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind Arbeitslohn

Die Kosten des Arbeitgebers für eine Agentur, die eine betriebliche Veranstaltung organisiert, gehen in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Arbeitslohns ein und können daher zu einem geldwerten Vorteil führen. Dies gilt nach dem FG Köln auch schon für Zeiträume vor dem VZ 2015, d. h. vor der Einführung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG (siehe Hinweis unten).

[i]Bereicherung nur durch Gaumen-, Augen- und Ohrenschmaus?Nach dem FG Köln beschränkt sich die Bereicherung eines Arbeitnehmers nicht nur auf den „Gaumen-, Augen- und Ohrenschmaus“. Vielmehr profitiert ein Arbeitnehmer auch von der professionellen Organisation einer Betriebsveranstaltung.

[i]Kosten des Arbeitgebers erhöhen die BereicherungAußerdem hängt der Wert einer Bereicherung des Arbeitnehmers auch von den Kosten des Arbeitgebers ab. Beauftragt der Arbeitgeber eine Veranstaltungsagentur, steigen seine Kosten; der Arbeitgeber würde d...