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Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag ist auch bei Lagerung eines Wirtschaftsguts im Ausland zulässig
Ein deutscher Unternehmer darf einen Investitionsabzugsbetrag für ein Werkzeug bilden, das er seinem ausländischen Zulieferer überlässt, damit dieser mit dem Werkzeug Kunststoffteile für den deutschen Unternehmer herstellt. Das Werkzeug wird damit i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG in einer inländischen Betriebsstätte genutzt.
[i]Werkzeug wurde von italienischem Zulieferer eingesetztDie Klägerin im Urteilsfall benötigte für die Herstellung ihrer Produkte Kunststoffteile, die sie von einem italienischen Zulieferer herstellen ließ. Dieser benötigte hierfür Spritzgussformen, die die Klägerin ihm zur Verfügung stellte. Damit befanden sich die Spritzgussformen in Italien.
[i]Werkzeug durfte nur für Zwecke der Klägerin eingesetzt werdenDas FG sah die Voraussetzungen des § 7g EStG aber als erfüllt an: Die Spritzgussformen sind Werkzeuge und damit Anlagevermögen. Außerdem sind sie der inländischen Betriebsstätte der Klägerin zuzuordnen. Denn der ital...