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LAG Hamm 18.05.2018 1 Sa 49/18, NWB 38/2018 S. 2759

Arbeitsverhältnis | Rückzahlungsklausel zu Fortbildungskosten

Lässt eine vertragliche Klausel zur Rückzahlung von Fortbildungskosten auch für den Fall einer berechtigten personenbedingten Eigenkündigung des Arbeitnehmers einen Rückzahlungsanspruch entstehen, ohne dabei ausreichend nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens zu differenzieren, führt dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des hiervon betroffenen Arbeitnehmers und damit zur Unwirksamkeit der Klausel (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Anmerkung:

Zur Frage der Rückzahlung von Fortbildungskosten bei einer personenbedingten Eigenkündigung hat das BAG bislang nicht entschieden. Das Gericht wird jetzt Gelegenheit zur Klärung erhalten: Die Revision ist unter dem Az. 9 AZR 383/17 anhängig. Solange bleibt die Frage, ob die ausdrückliche Herausnahme der personenbedingten Eigenkündigung aus ...