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Steuerpolitisches Update aus Berlin: Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
I. Vorbemerkungen
[i]Hechtner, NWB 18/2018 S. 1308Die Große Koalition hatte im Koalitionsvertrag steuerliche Maßnahmen angekündigt, um den freifinanzierten Wohnungsbau zu fördern. Konkret wurde dort ausgeführt:
„Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr.“
[i]BMF legt Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorDiese Absichtserklärung soll nun mit einem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus politisch umgesetzt werden. Hierzu hatte das BMF am einen entsprechenden Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Ausweislich der Gesetzesbegründung wird durch die zeitlich befristete Sonderabschreibung mit fiskalischen Ausfällen von 235 Mio. € (volle Jahreswirkung) gerechnet.
Bereits im Jahr 2016 hatte die Große Koalition den Versuch unternommen, mittels eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus eine zeitlich befristete Sonderabschreibung einzuführen (BT-Drucks. 18/7736). Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurde dieser Gesetzentwurf allerdings nichts mehr ...