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BFH 07.06.2018 IV R 16/16, StuB 17/2018 S. 639

Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus

(1) Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt voraus, dass bei Vornahme des Hilfsgeschäfts die konkrete Investitionsentscheidung für den Betrieb des Handelsschiffs im internationalen Verkehr bereits getroffen wurde. (2) § 5a Abs. 3 Satz 3 EStG n. F. enthält eine Rechtsgrundlage für die Änderung von Steuerbescheiden für Veranlagungszeiträume, die dem Jahr der Ausübung der Option nach § 5a Abs. 1 EStG vorangehen (Bezug: § 5a Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Sätze 1 bis 3 EStG).

Praxishinweise

(1) Der Antrag auf Anwendung der Tonnagebesteuerung für im internationalen Verkehr betriebene Handelsschiffe ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des Handelsschiffs (Indienststellung) mit Wirkung ab Beginn dieses Wirtschaftsjahres zu stellen. Vor Indienststellung des Handelsschiffs durch den ...