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Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist
Ein Organisationsverschulden kann nicht ausgeschlossen werden, wenn statt einer Fristenkontrolle die zu beachtende Revisionsbegründungsfrist nur in einer Wiedervorlageliste oder durch Erfassung der Wiedervorlage in einem elektronischen Dokumentationssystem berücksichtigt wird (Bezug: § 56 Abs. 1, Abs. 2, § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO).
(1) Im Urteilsfall versäumte das FA die Revisionsbegründungsfrist. Es gab an, es sei bei Eingang des Beschlusses über die Zulassung der Revision eine neue Prozessakte angelegt worden und die Neuaufnahme des Revisionsverfahrens im Dokumentenmanagementsystem DOMEA erfolgt. Dabei werde üblicherweise die Wiedervorlage in DOMEA und in einer Worddatei eingetragen. Dies sei versehentlich unterblieben. Wenn von einer Finanzbehörde Wiedereinsetz...