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Höhe einer Schätzung – Verfahrensfehler
(1) Die im Wege der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gewonnenen Schätzergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. (2) Eine Schätzung muss einerseits tatsächliche Anhaltspunkte für die zutreffende Höhe der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigen, andererseits das Maß der Mitwirkungspflichtverletzung berücksichtigen. (3) Jedenfalls dann, wenn der Stpfl. eingehend dazu vorträgt, dass und warum er bestimmte Umsätze und Gewinne nach den Umständen nicht hat erzielen können, hat sich das FG mit diesem Punkt ausdrücklich auseinanderzusetzen (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 EStG; 162 Abs. 2 Satz 1 AO; § 76 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 6, § 119 Nr. 3 FGO).
(1) Der bilanzierende Kläger betrieb einen Weinbaubetrieb und eine ...