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Ist die Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG mit europäischem Primärrecht zu vereinbaren?
Anmerkungen zum
Mit seiner Entscheidung vom in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt AG hat der EuGH erstmals zu dem Verhältnis von § 1 AStG und europäischem Primärrecht Stellung bezogen. In der Sache auf einer Linie mit seiner Entscheidung in der Rechtssache SGI zum belgischen Recht, aber etwas kryptisch formuliert sei eine Norm wie § 1 AStG nur dann europarechtlich zulässig, wenn dem Stpfl. die Möglichkeit des Nachweises wirtschaftlicher Gründe für die Vereinbarung nicht fremdüblicher Konditionen mit verbundenen Unternehmen eingeräumt wird. Dem vorlegenden Gericht wird dabei die abschließende Prüfung übertragen. Der folgende Beitrag stellt die überaus praxisrelevante Entscheidung vor und unterzieht sie einer detaillierten Bewertung. Schwerpunkte werden dabei auf die Auswirkungen der Entscheidung sowie die Diskussion der noch offenen Fragen gelegt.
Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt AG betrifft den sehr praxisrelevanten Aspekt der Verrechnungspreiskorrektur international verbundener Unternehmen.
Im Grundsatz bestätigt der EuGH die im Schrifttum geäußerten Zweifel an der Europarechtskonformität des § 1 AStG.
So begrüßenswert diese Entscheidun...