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BFH 14.06.2018 III R 26/16, NWB 37/2018 S. 2676

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuer bei sog. Registrierzulassungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht auch dann, wenn ein Fahrzeug für einen Tag zugelassen und zugleich antragsgemäß wieder abgemeldet wird. (2) Eine Abstempelung von Kennzeichen war – bei Zulassung im Juli 2008 – für die Zulassung und damit auch die Kraftfahrzeugsteuer entbehrlich.