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FG Niedersachen 15.03.2018 6 K 301/17, NWB 37/2018 S. 2675

Einkommensteuer | Kein Anspruch auf Kindergeld während der Weiterbildung zum Bankfachwirt

Das Niedersächsische entschieden, dass eine praktische Berufstätigkeit in einem bereits erlernten Beruf, gerade wenn sie eine zwingende Voraussetzung für den Abschluss einer weiteren Ausbildung darstellt (berufspraktische Erfahrungen), weder begrifflich noch teleologisch als „Berufsausbildung“ bezeichnet werden kann. Sie begründet vielmehr eine die Kindergeldberechtigung ausschließende Zäsur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Anmerkung:

Im Streitfall hatte der Sohn der Klägerin am die Prüfung zum Bankkaufmann erfolgreich abgelegt und war danach als Sachbearbeiter in der Kreditabteilung der Bank in Vollzeit tätig. Am meldete sich der Sohn bei der Frankfurt School of Finance & Management für die Teilnahme a...