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Neue Leitlinien zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]BMF, Schreiben v. 4.4.2018 - IV C 5 - S 2334/18/10001 NWB CAAAG-81069 Das BMF hat sein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer neu gefasst und dabei zahlreiche weitere Schreiben eingearbeitet. Die umfangreiche Verwaltungsanweisung bietet einen schnellen Überblick über die aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung und die Rechtsprechung des BFH zu Einzelfragen der Firmenwagen-Überlassung.
Neu ist, dass die Versteuerung eines geldwerten Vorteils unterbleiben kann, wenn der Mitarbeiter den Verzicht auf die private Nutzung des Firmenwagens erklärt. Wegen des für den Arbeitgeber in diesen Fällen bestehenden Haftungsrisikos sollte diese Regelung allerdings mit Bedacht angewendet werden.
Ab dem geht die Finanzverwaltung davon aus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, auf Verlangen des Mitarbeiters bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die sog. Einzelbewertungsmethode anzuwenden, wenn sich aus der arbeits- oder dienstrechtlichen Regelung nichts anderes ergibt.
Arbeitgeber sollten bestehende Firmenwagenrichtlinien und Betriebsvereinbarungen ü...