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BBK Nr. 17 vom Seite 804

Neue Leitlinien zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer

Praxisnahe Kommentierung des neu gefassten

Susanne Weber

[i]BMF, Schreiben v. 4.4.2018 - IV C 5 - S 2334/18/10001 NWB CAAAG-81069 Das BMF hat sein Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer neu gefasst und dabei zahlreiche weitere Schreiben eingearbeitet. Die umfangreiche Verwaltungsanweisung bietet einen schnellen Überblick über die aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung und die Rechtsprechung des BFH zu Einzelfragen der Firmenwagen-Überlassung. Der Beitrag erläutert die für die steuerliche Beratungspraxis relevanten Aspekte.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundsätzliches zur Überlassung betrieblicher Kfz

[i]Wenning, Geldwerter Vorteil, infoCenter NWB SAAAB-05662 Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz ist grundsätzlich mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Firmenwagens zu versteuern (im Folgenden 1 %-Regelung, vgl. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Alternativ können die tatsächlichen Kosten des Firmenwagens für die privat gefahrenen Kilometer als geldwerter Vorteil angesetzt werden (im Folgenden: Fahrtenbuchmethode, vgl. § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Hierfür muss allerdings ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden (vgl. Abschnitt III).

[i]Hilbert, Zurechnung eines vom Arbeitgeber geleasten Kfz beim Arbeitnehmer, BBK 11/2015 S. 485 NWB QAAAE-91162 Was ein betriebliches Kfz ist, ist in dem BMF-Schreiben nicht ausdrücklich geregelt. Nach dem sog....