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BFH 25.04.2018 VI R 34/16, BBK 17/2018 S. 797

Lohn und Gehalt | Schadensersatz des Arbeitgebers kein Arbeitslohn

Eine Schadensersatzzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist kein Arbeitslohn. Allerdings muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Arbeitgeber hatte. Der Arbeitnehmer muss somit darlegen, dass sein Arbeitgeber Pflichten schuldhaft [i]Beweislast liegt beim Arbeitnehmerverletzt hat. Allein ein Rechtsgutachten oder eine Zahlung der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers begründen jedoch keine tatsächliche Vermutung für einen Schadensersatzanspruch.

[i]Kläger führte Loseblattsammlung als FahrtenbuchIm Streitfall hatte der Kläger einen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Sein Fahrtenbuch führte er als Loseblattsammlung, die von seinem Arbeitgeber nicht beanstandet wurde. Später kam es jedoch bei seinem Arbeitgeber zu einer Außenprüfung, in der die Loseblattsammlung nicht als ordnungsgemäßes Fahrt...