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BFH 17.04.2018 IX R 9/17, BBK 17/2018 S. 796

Steuerrecht | Vermietung des häuslichen Arbeitsbereichs an Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann einen Verlust aus der Vermietung seines häuslichen Arbeitsbereichs an seinen Arbeitgeber nur dann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen, wenn er eine Überschusserzielungsabsicht hat.

[i]Vermietung von GewerberäumenFür den Arbeitnehmer besteht keine Vermutung einer Überschusserzielungsabsicht, wie sie bei der unbefristeten Vermietung von Wohnraum gilt. Denn es geht nicht um die Vermietung von Wohnraum, sondern um die Vermietung einer Gewerbeimmobilie. Der Arbeitgeber nutzt den vermieteten Bereich nämlich für sein Unternehmen durch Überlassung an den Arbeitnehmer.

[i]Alle Kosten gehen in Prognose einIn die erforderliche Prognoserechnung gehen auch sämtliche Kosten für den vermieteten Bereich ein, also z. B. auch die Renovierungskosten für das mitvermietete Badezimmer.

Hinweis:

[i]BFH widerspricht BMFDer BFH widerspricht d...