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Abfindungen
Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung bei Kündigung?
Der Mythos vom Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist weit verbreitet. Im Gegensatz zu vielen internationalen Jurisdiktionen kennt das deutsche Rechtssystem einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – von wenigen Ausnahmetatbeständen abgesehen – grundsätzlich nicht. Die meisten tatsächlich gewährten Abfindungen werden vielmehr aufgrund einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung gezahlt, welche häufig auch erst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses im Wege eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs zustande kommt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick darüber, in welchen Konstellationen und unter welchen jeweiligen Voraussetzungen ein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bestehen kann. Zudem werden Hinweise zur Höhe von Abfindungen sowie deren sozialversicherungs- bzw. lohnsteuerrechtlicher Einordnung gegeben.
I. Begriff der Abfindung
Die Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie hat eine Überleitungs- und Vorsorgefunktion, da sie etwaige Nachteile möglichst ausgleichen soll, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes in Zukun...