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Einkommensteuer | Besuch einer Missionsschule stellt keine Berufsausbildung dar
Das entschieden, dass der Besuch einer Josia-Missionsschule keine Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG ist.
Die Familienkasse hat im Streitfall die Auffassung vertreten, dass die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG für den Bezug von Kindergeld für ein Kind, welches das 18. Lebensjahr vollendet habe, nicht erfüllt seien, da die Ausbildung an der Josia-Missionsschule keine Ausbildung im Sinne dieser Vorschrift darstelle. Die Klägerin machte geltend, dass der Besuch der Josia-Missionsschule eine Ausbildung i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG darstelle. Ihr Sohn strebe eine berufliche Tätigkeit im sozialen, theologischen oder gesundheitlichen Bereich an. Durch den Besuch der Schule würden auf einen Beruf in diesem Bereich vorbereitende Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt. Die religiöse Ausri...