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Einkommensteuer | Bonuszahlungen einer Krankenversicherung können den Sonderausgabenabzug mindern
Das entschieden, dass Bonuszahlungen einer Krankenversicherung als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug jedenfalls dann mindern, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden.
Die Kläger erhielten im Streitjahr 2015 Bonuszahlungen aus einem Bonusprogramm ihrer Krankenkasse, die sich jeweils aus einem Sofortbonus (50 €) und einem Vorsorgebonus (100 €) zusammensetzten. Nach dem Bonusprogramm waren hierfür mehrere Maßnahmen aus einem Maßnahmenkatalog Voraussetzung. Das Finanzamt behandelte die Bonuszahlungen als Beitragsrückerstattungen und minderte den Sonderausgabenabzug der Kläger für 2015 um insgesamt 300 €. Mit ihrer Klage machten die Kläger geltend, dass die Bonuszahlungen keine Beitrags...