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NWB EV 9/2018 S. 293

Investmentsteuerreform: Besondere Fondsanteilklassen verschonen Dividende vor zusätzlicher Körperschaftsteuer

Durch die Integration steuerbegünstigter Fondsanteilklassen in das hauseigene Fondsportfolio ist die Zurich Versicherung Deutschland in der Lage, die damit verbundenen Steuerentlastungen direkt an die Kunden weiterzugeben. Diese Begünstigungen gewährleisten „Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger“, auf deren inländische Dividenden keine Körperschaftsteuer abgeführt werden muss.

„Die 15 % Körperschaftsteuer fallen bei unseren fondsgebundenen Produkten mit den besonderen Fondsanteilklassen nicht an.“, sagt Jacques Wasserfall, Head of Life Technical der Zurich Gruppe Deutschland. „Zurich hat die betroffenen Bestandsverträge automatisch auf die steuerbegünstigten Fondsanteilklassen umgeschichtet.“

Fazit

Seit Jahresbeginn werden in Deutschland inländische Dividenden von deutschen Fonds mit e...