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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 10124/16 EFG 2018 S. 1761 Nr. 20

Gesetze: UStG § 15

Vorsteuer aus einer bezogenen Gebäudeabriss- und Entsorgungsleistung

Leitsatz

Die Vorsteuer aus einer bezogenen (Gebäude-)Abriss- und Entsorgungsleistung kann nicht geltend gemacht werden, wenn zwar das abgerissene Gebäude zuvor umsatzsteuerpflichtig genutzt wurde, der Abriss jedoch in unmittelbaren Zusammenhang mit zukünftigen (beabsichtigten) Ausgangsumsätzen steht und der Steuerpflichtige nicht belegen kann, dass diese (hier: aufgrund einer beabsichtigten Optionsausübung gem. § 9 UStG) steuerpflichtig ist.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2019 S. 165
EFG 2018 S. 1761 Nr. 20
KÖSDI 2018 S. 21030 Nr. 12
QAAAG-92650

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