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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 27 | Schenkungsteuer: Einladung zu einer Kreuzfahrt kein Fall für das Finanzamt

Einem besonders steuerehrlichen Kläger hat das FG Hamburg in einem Schenkungsteuerverfahren Recht gegeben. Der Kläger hatte seine Lebensgefährtin als Begleiterin zu einer mehrwöchigen Luxuskreuzfahrt eingeladen und vorsorglich das Finanzamt darüber informiert. Dieses setzte prompt Schenkungsteuer fest. Das Gericht war anderer Ansicht und hat den Bescheid ersatzlos aufgehoben und die Revision zugelassen.

Einem besonders steuerehrlichen Bürger hat das FG Hamburg in einem Schenkungsteuerverfahren Recht gegeben. Ein offenbar sehr vermögender Mann hatte seine Lebensgefährtin als Begleiterin zu einer fünfmonatigen Weltreise eingeladen. Die Kosten für die Penthouse Suite mit Butlerservice auf einem exklusiven Kreuzfahrtschiff beliefen sich insgesamt auf rund 0,5 Mio. €. Noch während der Reise informierte der Mann vorsorglich das Finanzamt. Dieses setzte auch prompt Schenkungsteuer fest – in Höhe der hälftigen Gesamtkosten zuzüglich der übernommenen Steuer.

Die Finanzrichter aus der Hansestadt waren anderer Ansicht und haben den Bescheid ersatzlos aufgehoben. Die Lebensgefährtin sei nicht in dem erforderlichen Maße bereichert worden. Die Zuwendung sei daran geknüpft gewe...